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   BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88   

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https://dejure.org/1990,2672
BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88 (https://dejure.org/1990,2672)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1990 - 1 RR 6/88 (https://dejure.org/1990,2672)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1990 - 1 RR 6/88 (https://dejure.org/1990,2672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung - Geschäftsführer - Dienstordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung für einen dienstordnungsmäßig angestellten Geschäftsführer einer Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 167
  • NZA 1990, 1000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77

    Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Der Aufnahme in den Besoldungsplan bedürfen jedenfalls wiederkehrende Leistungen, welche Bestandteile der Besoldung sind; ein Anspruch auf derartige Leistungen kann rechtswirksam nur durch Aufnahme in den Besoldungsplan realisiert werden (vgl BSGE 8, 291, 297; 46, 155, 158 = SozR 2200 § 352 Nr. 1 S 4; BSGE 47, 21, 22 = SozR aaO Nr. 3 S 9).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt in der Zuerkennung einer solchen pauschalierten, dh nach Grund und Höhe von dem Nachweis eines tatsächlich entstandenen Aufwandes unabhängigen Entschädigung an die Geschäftsführer einer Krankenkasse eine dienstordnungspflichtige abstrakt-generelle Regelung ohne zeitliche Begrenzung und nicht bloß eine einmalige Leistung für einen feststehenden konkreten Personenkreis (vgl zu diesem Unterschied BSGE 46, 155, 156 ff = SozR 2200 § 352 Nr. 1 S 2 ff; BSGE 47, 21, 22 = SozR aaO Nr. 3 S 9; BSG SozR 2200 § 363 Nr. 1 S 2).

    Sie betrifft das Rechts- bzw allgemeine Dienstverhältnis des Geschäftsführers iS des § 352 Reichsversicherungsordnung (RVO) und muß deshalb in der DO enthalten sein (vgl insbesondere BSGE 47, 21, 22 = SozR 2200 § 352 Nr. 3 S 9).

  • BSG, 09.06.1988 - 11a RLw 3/87

    Allgemeine Richtlinien einer LAK für Einzelmaßnahmen zur Erhaltung oder Erlangung

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Diese Zuständigkeit darf weder vom Vorstand wahrgenommen noch durch die Vertreterversammlung auf ihn delegiert werden (vgl auch BSGE 63, 220, 223 = SozR 5850 § 9 Nr. 2 S 6).
  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Deren Begründetheit ist auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Anordnung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu prüfen (vgl zB BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 16; BSG SozR 2200 § 355 Nr. 1 S 5; BSGE 55, 277, 283 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Deren Begründetheit ist auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Anordnung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu prüfen (vgl zB BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 16; BSG SozR 2200 § 355 Nr. 1 S 5; BSGE 55, 277, 283 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 7/79

    Dienstordnungs-Angestellte - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt in der Zuerkennung einer solchen pauschalierten, dh nach Grund und Höhe von dem Nachweis eines tatsächlich entstandenen Aufwandes unabhängigen Entschädigung an die Geschäftsführer einer Krankenkasse eine dienstordnungspflichtige abstrakt-generelle Regelung ohne zeitliche Begrenzung und nicht bloß eine einmalige Leistung für einen feststehenden konkreten Personenkreis (vgl zu diesem Unterschied BSGE 46, 155, 156 ff = SozR 2200 § 352 Nr. 1 S 2 ff; BSGE 47, 21, 22 = SozR aaO Nr. 3 S 9; BSG SozR 2200 § 363 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Der Aufnahme in den Besoldungsplan bedürfen jedenfalls wiederkehrende Leistungen, welche Bestandteile der Besoldung sind; ein Anspruch auf derartige Leistungen kann rechtswirksam nur durch Aufnahme in den Besoldungsplan realisiert werden (vgl BSGE 8, 291, 297; 46, 155, 158 = SozR 2200 § 352 Nr. 1 S 4; BSGE 47, 21, 22 = SozR aaO Nr. 3 S 9).
  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73

    Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht - Recht der Selbstverwaltung auf dem

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88
    Die Regelung, ob und ggf in welcher Höhe dem dienstordnungsmäßig angestellten Geschäftsführer (vgl dazu BSGE 39, 159, 160 ff = SozR 2200 § 351 Nr. 1 S 2 ff) einer Krankenkasse eine pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung gewährt wird, ist in der DO der Kasse zu treffen und bedarf damit der Zustimmung der Vertreterversammlung (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; für die Zeit ab 1. Januar 1989 vgl § 355 Abs. 2 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des Art. 5 Nr. 7 GRG).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - L 1 A 4785/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Dienstrecht - pauschalierte

    Eine Dienstaufwandsentschädigung ist die pauschalierte Entschädigung, welche zur Abgeltung solcher Sachaufwendungen aus dienstlichem Anlass gewährt wird, die sich aus der Art der Dienstaufgabe zwingend ergeben und nicht durch die Dienstbezüge aus dem übertragenen Amt oder durch Entschädigung aufgrund besonderer Vorschriften abgegolten werden (BSG SozR 3-2200 § 352 Nr. 1).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 A 1/08 B
    Im Übrigen könnte hier das Urteil des BSG vom 8.8.1990 (- 1 RR 6/88 - SozR 3-2200 § 352 Nr. 1) von Bedeutung sein, aus dem sich ergeben dürfte, dass sich eine Aufsichtsanordnung an dasjenige Organ des Versicherungsträgers wenden muss, das für deren Umsetzung zuständig ist.
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